Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Zu unserem Angebot "Abwechslungsreiches Trainingsgelände zur Miete im Wendland, für die Ausbildung von Spürhunden / Rettungshunden / Diensthunden"


Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Vertragsbestandteil und werden mit der Anmeldung/Buchung anerkannt.

§ 1 Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt mit der Anmeldung (Mail oder Post) und Annahme durch den Vermieter, der Kern & Wißwässer Thune-Immobilien zustande. Mit Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermieters an.

§ 2 Vertragsgegenstand
Bei dem Vertrag handelt es sich um einen Mietvertrag von Räumlichkeiten und Gelände, der dem Mieter die Ausbildung von Hunden auf dem Grundstück des Vermieters ermöglichen soll. Die Durchführung der Hundeausbildung liegt im Ermessen des Mieters.

§ 3 Mietbedingungen
Der Mieter steht dem Vermieter dafür ein, dass seine Teilnehmern (Mensch/ Hund Teams die sich vom Mieter ausbilden lassen) eine gültige Haftpflichtversicherung, auch für das Tierhalterrisiko, mit ausreichender Deckung besitzen und eine Grundimmunisierung gegen Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose, Tollwut und Zwingerhusten, sowie regelmäßige Entwurmung bei den Hunden durchgeführt zu haben. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, sich dieses vor Kursbeginn nachweisen zu lassen. Der Mieter versichert, dass die Hunde seiner Teilnehmer keine ansteckenden Erkrankungen haben. Bei schuldhafter Zuwiderhandlung haftet der Mieter auf Schadensersatz.

§ 4 Zahlungsbedingungen
Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt bei Erhalt der Rechnung, per Überweisung oder PayPal auf das im Rechnungsschreiben genannte Konto.

§ 5 Rücktritt des Mieters
Der Mieter kann jederzeit vor Beginn der Mietperiode zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei Stornierung ab sechs Wochen vor der Mietperiode fallen 50 % des Mietpreises, ab vier Wochen vor Mietbeginn wird die volle Miete berechnet falls kein Ersatzmieter auf der Warteliste zur Verfügung steht. Ersatzmieter können ohne zusätzliche Kosten benannt werden.

§ 6 Haftungsausschluss
Die Haftung des Vermieters, seiner Vertreter und Erfüllungsgehilfen wird ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 7 Rücktritt durch den Vermieter
Der Vermieter ist berechtigt, vom Vertrag insgesamt zurückzutreten, wenn Gründe vorliegen, die eine Durchführung des Trainings auf dem Gelände des Vermieters ausschließen.

§ 8 Abbruch des Training durch den Mieter
Erfolgt seitens des Mieters nach Beginn seines Ausbildungskurses ein Abbruch innerhalb der vereinbarten Mietdauer, aus welchen Gründen auch immer, werden die Mietgebühren nicht erstattet.

§ 9 Freilauf der Hunde
Der Mieter haftet gegenüber seinen Teilnehmern für den Freilauf von Hunden auf dem Trainingsgelände des Vermieters. Der Mieter handelt eigenverantwortlich und trägt selbst alle Risiken.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieses Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand der AGB: 04/2021