Welche Mietzeiten sind möglich?  

Sie können unser Trainingsgelände für einen halben oder ganzen Tag mieten, sowie an Wochenenden, natürlich vorausgesetzt, dass es an Ihrem Wunschtermin nicht bereits belegt ist. Längerer Aufenthalt ist ebenfalls möglich. 

Es liegt uns sehr am Herzen, dass Sie Ihren Aufenthalt ganz nach Ihren Wünschen und Vorstellungen genießen können. Damit wir uns ganz auf Ihre Bedürfnisse einstellen können, füllen Sie bitte unser Anfrageformular aus und senden es uns Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu. Daraufhin prüfen wir Ihren Wunschtermin und erstellen sehr gerne ein individuelles Angebot für Sie. 

Was ist zu berücksichtigen?

Die Vermietung erfolgt ausschließlich für die Nutzung des Trainingsgelände im Bereich der Hundeausbildung, Hundetraining oder für Prüfungen. Falls Sie als unser Mieter Hunde von Dritten betreuen / trainieren oder Hundeführer anleiten, sind Sie gemäß Tierschutzgesetz zu einem tiergerechten Training verpflichtet und müssen die nötige Sachkundeprüfung gem. §11 nachweisen können. Diese Vorschrift liegt in Ihrer eigenen Verantwortung.

Sie haben keinen Trainer, möchten aber trotzdem unser Gelände nutzen? 

Kein Problem! Unser Team betreut auch sehr gerne Ihre private Trainingsgruppe. Unter dem Menü Hundeausbildung, können Sie sich über die Qualifikation unserer Ausbilder/Partner informieren. Bei Fragen dazu können Sie uns gerne anrufen. 

Welche Regeln sind einzuhalten?

  • Hunde auf der Wiese buddeln zu lassen ist strengstens verboten! Es besteht dadurch Unfallgefahr für Tiere und Menschen. Sollte es dennoch passieren, sind Buddellöcher unverzüglich zu beseitigen.
  • Der Hof wird durch eine Mauer geschützt, er ist nicht 100% ausbruchssicher. Sportliche Hunde könnten über die Mauer springen. Wir übernehmen keine Haftung für ausbrechende Hunde.
  • Hunde müssen auf dem Hof an der Leine geführt werden.
  • Das Gelände und die darauf befindlichen Gebäude werden ausschließlich zum Zwecke der Hundeausbildung vermietet.
  • Während der Mietdauer dürfen ausschließlich die von uns zugewiesenen Bereiche auf eigenes Risiko genutzt werden.
  • Es dürfen nur Hunde auf das Gelände, die frei von ansteckenden Krankheiten sind (z. B. Zwingerhusten, Durchfall-Erkrankungen, Parasiten).
  • Das Trainingsgelände ist von allen Nutzern sauber zu halten und muss aufgeräumt hinterlassen werden. Ist dies nicht der Fall, behalten wir uns vor, dem Mieter die Kosten für die Reinigung in Rechnung zu stellen.
  • Hinterlassenschaften der Hunde sowie persönlich Abfälle sind auf dem gesamten Gelände vom Mieter zu beseitigen (Mülltonne und Kotbeutel werden bereitgestellt).
  • Nur die ausgeschilderten Parkflächen auf dem Hof dürfen verwendet werden.
     

Wie können Sie das Trainingsgelände zur Hundeausbildung von uns mieten?

Senden Sie uns bitte das Anfrageformular per Email zu. Selbstverständlich können Sie uns auch anrufen und sich erkundigen, ob das Trainingsgelände an Ihrem Wunschtermin noch frei ist oder wenn Sie weitere Fragen haben.

Tel.: +49 (0) 5842 677 99 71
Mobil: +49 172 931 2277 (auch WhatsApp)
Mobil: +49 151 4468 4073 (auch WhatsApp)   

Ihre Haftung als Mieter/Veranstalter

Als Mieter des Trainingsgeländes und als Veranstalter von Trainings, empfehlen wir Ihnen eine Veranstalter-Versicherung, sowie eine Reise-Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Sie haften uns als Vermieter gegenüber vollumfänglich für Schäden die während der Mietdauer durch Sie selbst oder Ihre Teilnehmer, sowie Besucher oder Begleitpersonen entstehen. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Bitte beachten Sie: 

  • Das Betreten des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Besichtigungen sind nur nach vorheriger Anmeldung möglich.
  • Als Mieter/Veranstalter sind Sie dazu verpflichtet dafür Sorge zu tragen, dass die Hundehalter eine gültige Haftpflichtversicherung für sich selbst, sowie eine und eine gültige Hunde-Haftpflichtversicherung besitzen. Der Mieter/Veranstalter haftet dem Vermieter gegenüber für selbst- und fremdverursachte Schäden durch Menschen oder Hunde. Dies gilt nicht nur für die Teilnehmer des Mieters, sondern auch für mitgebrachte Begleitpersonen.
  • Der Mieter/Veranstalter ist für die Einhaltung der Corona-Schutzverordnung verantwortlich. Die mögliche Anzahl der sich während einer Mieteinheit auf dem Platz einfindenden Hund-Mensch-Teams, Haushalte und Personen richtet sich stets nach der aktuellen Corona-Schutzverordnung.  

Bitte beachten Sie auch unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen!

Bilder: Rainer Kern mit freundlicher Genehmigung der Johanniter Rettungshundestaffel